Glossar
Logistikleistungen bis Außenwirtschaft

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A

Absender: Dies ist der Auftraggeber des Frachtführers. Der Frachtführer ist das Unternehmen, welches die Ware physikalisch von A nach B transportiert. Der Spediteur organisiert lediglich diesen Transport.
Wenn nun der Spediteur einen Frachtführer beauftragt, so ist der Spediteur der Absender der Ware und der Lieferant nur der Versender. Wenn der Lieferant den Frachtführer direkt beauftragt, so ist er beides. (s. auch Versender)

ADR: Dies ist das europäische Abkommen über den Transport von Gefahrgütern.

ADSp: Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen. Dies ist ein Empfehlungswerk an die Transportbranche. Geschäfte die auf der Grundlage der ADSp geschlossen wurden, umfassen somit alle Detailfragen, die beim Transport wichtig sind. Aber sie gelten nur in Deutschland. Im internationalen Transport gilt die CMR.

Air Waybill (AWB): Dies ist die Bezeichnung eines Frachtbriefes für die Luftfracht.

Akkreditiv: Wörtlich übersetzt heißt es Zahlungsversprechen. Der Kunde einer Ware eröffnet das Akkreditiv bei seiner Bank. Die Bank kann damit verlangen, dass der Kunden den im Akkreditiv genannten Betrag als Sicherheit hinterlegt. Sobald dies geschehen ist, wird die Bank des Lieferanten und von dieser der Lieferant informiert.
Wenn der Lieferant nun die Ware liefert und alle erforderlichen Papiere einreicht, gibt die Bank des Kunden den gesicherten Betrag frei und der Lieferant erhält sein Geld. Von der Sicherheit steht das Akkreditiv ganz oben direkt hinter der Vorkasse.

ATLAS: = Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
Dies ist eine Software vom Zoll, mit der eine automatisierte Abwicklung eines grenzüberschreitenden Warenverkehrs erfasst werden kann. Mit dieser Software ist ein Datenaustausch innerhalb Europas möglich. Papiere können so direkt und automatisiert übermittelt und abgerufen werden.

Auflösepunkt: Eine größere Lieferung wird für mehrere Anlieferstellen (Senken) im Umschlagslager aufgeteilt.

B

BAG: Die BAG ist eine Behörde und nennt sich ‚Bundesamt für Güterverkehr‘. Sie ist mit Aufgaben rund um den Güterverkehr beauftragt. Damit ist sie auch die Behörde für die LKW-Maut. Aber darüber hinaus kontrolliert die BAG regelmäßig die Sicherheit der Fahrzeuge und die ordnungsgemäße Verladung. Sie sorgt also auch für etwas mehr Sicherheit auf unseren Straßen.

Bill of Lading: Auch Konnossement
Ein Konnoseement ist eine Bestätigung über die Übernahme der Ware. Der Logistikdienstleister, zum Beispiel der Reeder, füllt dieses Dokument aus und bestätigt dem Versender damit, dass die Ware (der Container) am Hafen bzw. auf dem Schiff angekommen ist.
Das Konnossement ist für die Zahlung sehr wichtig. Ausländische Banken wollen diese Bestätigung haben, ehe die Zahlung angewiesen wird. Ferner benötigt der Empfänger dieses Konnossement. Nur wer das Konnossement vorweisen kann, erhält die Ware. Das ist wie die Garderobenmarke im Theater. Wer die Marke besitzt, erhält den Mantel.

C

Carnet TIR: Mit Carnet TIR wird das Zollverfahren für die Beförderung durch Transitländer vereinfacht. Die Ware wird am Versandort durch den Zoll verplombt und erst am Bestimmungsort vom dortigen Zoll entplombt. Solange die Zollplombe nicht beschädigt ist, war auch niemand an der Ware. So muss der Zoll am Grenzübergang lediglich die unversehrte Plombe kontrollieren

CIM: Detailvereinbarung innerhalb von COTIF (siehe auch)
Dies ist das Regelwerk, welches den Frachtvertrag sowie die Haftung der Beförderung von Gütern im internationalen Eisenbahnbetrieb regelt.

CIV: Detailvereinbarung innerhalb von COTIF (siehe auch)
Vereinbarung über den Personenverkehr

City-Logistik: Der Plan war, dass sich vor allem Paketdienste und Frachtführer für Stückgut sich diesem System anschließen. Die Idee dahinter ist, die Innenstadt von unnötigem Verkehr zu befreien.
Nehmen wir die Paketdienste. Vor einer Stadt gibt es eine zentrale Anlaufstelle für ALLE Paketdienste. Dort geben die ihre Ware für Ihre Kunden ab. Nun werden diese Pakete wie bei der Post entsprechend der Straßen sortiert und dann ausgefahren. Allerdings fährt nun nur ein Paketdienst in eine bestimmte Straße. Damit werden die Kunden nur noch einmal am Tag von einem (dem) Paketdienst angefahren. Das würde also nicht nur den Verkehr entlasten sondern auch noch Arbeitszeit in den Geschäften einsparen. Eigentlich eine gute Idee.

CMR: Dies ist ein Akronym aus dem französischen und heißt ausgeschrieben:  Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route.
Es ist eine internationale Vereinbarung auf Gesetzesniveau, welche Bestandteile ein Beförderungsvertrag für den internationalen Transport auf der Straße erforderlich sind und es regelt gegebenenfalls Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten. Dieses Gesetzt gilt zwingend, sobald der Übernahmeort der Ware oder der Bestimmungsort in einem Land liegen, welches dieses Überkommen unterschrieben hat. Hierfür sind eigene Frachtbriefe (CMR-Frachtbriefe) erforderlich.
Das CMR gibt es seit 1956 und gilt europaweit.

COTIF: Hierbei handelt es sich um ein internationales Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr. COTIF; original französisch: Convention relative aux transports internationaux ferroviaires. Englisch: Convention concerning International Carriage by Rail. COTIF unterteilt sich in diverse Bereiche. So gibt es unter anderen noch folgende Detailvereinbarungen:
CIV – Vereinbarung über den Personenverkehr
CIM – Vereinbarung über den Warenverkehr
RID – Vereinbarung über den Transport von Gefahrgut.

Cross-Docking: Wenn eine Ware bei der Anlieferung direkt umgeladen werden kann um dann zum eigentlichen Empfangsort zu gelangen, spricht man von Cross-Docking.
So transportiert ein Lieferant die Ware mit einem 40 t LKW zum entsprechenden Lager. Die Ware wird entladen und dann unmittelbar in den Versand zur Filiale gegeben. Somit muss der Lieferant nicht alle Filialen anfahren, die Filiale wird ebenfalls nur einmal angefahren (auf dem LKW befindet sich dann auch die Ware aus anderen Bestellungen) und es werden Fracht- und Lagerhaltungskosten eingespart.
Übrigens: Falls die Ware nach der Anlieferung für die Filialen neu kommissioniert werden muss, spricht man vom zweistufigen Cross-Docking.

E

Eingliedriges Logistiksystem: Der Warenfluss erfolgt direkt und ohne Umladung vom Abgangsort (Quelle) zur Anlieferstelle (Senke).

Einstufige Kommissionierung: Hier erledigt ein Mitarbeiter alles. Er pickt die Aufträge und anschließend verpackt er sie auch. Bei der Kommissionierung ganzer Paletten ist dieses Verfahren wahrscheinlich üblich. Aber bei der stückweisen Kommissionierung kann dieses Verfahren schon Probleme mit sich bringen. Auch in der Kommissionierung gibt es Spezialisten. So sind einige Mitarbeiter perfekt im Picken, haben dafür aber beim packen ihre Probleme und umgekehrt. (s. auch mehrstufige Kommissionierung)

F

FCL: Wenn ein Lieferant einen kompletten Container versendet, dann spricht man von ‚Full Container Load‘ oder auch FCL.
Siehe auch LCL

FEU: ist ein Akronym, welches sich aus der englischen Bedeutung ableitet.
FEU steht für Forty-foot Equivalent Unit (40 Fuß Container). Dies ist eine von zwei international definierten Maßeinheiten der Seecontainer.
Die Einheitsmaße der Seeschiffscontainer müssen definiert sein, damit die Container auch in jedem Hafen der Welt be- und entladen sowie am Hafen gestapelt werden können.
Übrigens. 20 Fuß sind etwa 6,06 Meter, 40 Fuß knapp 12,2 Meter. Damit wäre 1 Fuß etwas länger als ein Blatt Papier in DIN A4 Größe. (s. auch TEU)

Formschlüssige Ladungssicherung: Nicht alle Güter sind kantig und eckig und nicht alles wird auf Palette transportiert. Sollen nun Güter transportiert werden, die nicht plan auf der Ladefläche aufliegen, so muss man mit Keilen, Hölzern oder anderen Mitteln dafür sorgen, dass dem so ist. Die runde Form wird somit in eine rutsch- und kippsichere bündige Form gebracht.
Eine formschlüssige Ladungssicherung geht meistens mit einer kraftschlüssigen Ladungssicherung einher.

Frachtbrief: Dokument, welches die Fracht begleitet. Aus diesem Papier gehen der Empfänger sowie der Absender, die Menge der Transportstücke und ggf. auch das Gewicht der Sendung hervor.
Den Frachtbrief muss der Absender ausstellen. Es gibt weder eine Formvorschrift noch eine generelle Pflicht für den Frachtbrief (im Gegensatz zum CMR).

Frachtenvermittler: Ein Makler, der Transportaufträge zwischen dem Absender und dem Beförderungsunternehmen (Frachtführer) vermittelt.

Frachtführer: Selbständiger Kaufmann, der den Transport durchführt. Die Transportmittel können Fahrzeuge, Binnenschiffe, die Bahn oder Flugzeuge sein.
Im Seeschifffahrtsgewerbe aber auch bei den Binnenschiffern heißen die Frachtführer Reeder.

Frachtvertrag: Dieser Vertrag wird zwischen dem Absender und dem Frachtführer geschlossen. Eine Vereinbarung, einen definierten Transport zu definierten Bedingungen durchzuführen.

Freihandelszone: Hierbei handelt es sich um Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten, untereinander keine Zölle zu verlangen. Solche Abkommen kennt man auch von der Zollunion. Allerdings bleiben die Staaten anders als bei der Zollunion untereinander handelspolitisch selbstbestimmt.

G

Gefahrenkategorien; Die Gefahrklassen (s. unten) werden weiter in Kategorien unterteilt um auf diese Weise im Notfall schnell Hinweise auf die Stoffe geben zu können. So steht zum Beispiel die Gefahrklasse 2.6 für leicht entzündbare Flüssigkeiten. Die Kategorie unterteilt diese nun nach der Temperatur des Flamm- und des Siedepunktes. Nicht jede Gefahrklasse wird in Kategorien unterteilt.

Gefahrgut: Das sind alle die Stoffe, von denen für den Menschen, Tiere und die Natur Gefahr ausgehen kann. Die Stoffe können gasförmig, flüssig oder auch fest sein. Sie können zum Beispiel ätzend wirken, leicht entzündlich sein oder explodieren.
Im § 2 des Gefahrgutgesetzes ist dies näher definiert. Gefahrgut darf nicht jeder transportieren, hierfür sind spezielle Fahrzeuge und besonders ausgebildete Fahrer erforderlich. Ebenso ist darauf zu achten, dass Gefahrgut stets mit der UN-Nummer gekennzeichnet ist, damit im Fall eines Unfalls alle Sicherheitskräfte richtig mit dem Stoff umgehen und weiteren Schaden minimieren.

Gefahrgutkennzeichnung: Die Ware ist deutlich mit der Gefahrgutklasse zu kennzeichnen. Dies ist durch orange farbige Tafeln aber auch mit entsprechenden Warnhinweisen auf der Verpackung zu erfolgen. Erforderlich sind Gefahrgutzettel (auf der Spitze stehende Warntafeln mit einem Piktogramm und einer Zahl) sowie die Gefahrguttafel (orange Tafel mit einer waagerechten Teilung. Oben steht die Gefahrgutnummer und unten die Un-Nummer).
Dies alles ist erforderlich, damit Rettungskräfte im Fall eines Unfalls sofort richtig mit dem Material umgehen.

Gefahrklassen: Auch Gefahrgutklassen. Dies ist eine Einteilung von Gefahrgütern in Klassen, die weltweit gültig sind. Die Gefahren werden nach physikalischen und chemischen Gefahren unterschieden. Von den gekennzeichneten Produkten geht eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt aus.
(S. auch Gefahrenkategorien)

gebrochener Verkehr: s. kombinierter Verkehr

GHS-Piktogramme: GHS ist das Akronym für ‚Globally Harmonized of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (Global harmonisierte Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien). Dies ist ein System von Piktogrammen der Vereinten Nationen für die Gefahrgutkennzeichnung und gilt weltweit.

Güterkraftverkehr: Von Güterverkehr ist die Rede, wenn der Transport von Gütern gewerblich und gegen Zahlung vorgenommen wird. Dabei sind nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t gemeint. Diese Unternehmen benötigen für den gewerblichen Transport eine Genehmigung nach dem Güterverkehrsgesetz (GüGK) oder eine entsprechende EU-Erlaubnis. Siehe auch Werkverkehr.

GVZ = Güterverteilzentrum. Dies sind Knotenpunkte für den Transport. Besonders beim Wechsel des Verkehrsträgers sind diese GVZ notwendig. Somit ist jeder Hafen, Güterbahnhof und Binnenhafen ein Güterverteilzentrum.
Auch die Verladung von Stückgut aus dem Nahverkehr auf Fahrzeuge des Fernverkehrs erfolgt im Güterverteilzentrum des Logistikdienstleisters. Im Empfangs-GVZ werden diese Stückgüter dann erneut auf den örtlichen Nahverkehr sortiert und verteilt.

H

Haftung: Der Frachtführer muss dafür sorgen, die Ware in einwandfreiem Zustand abzuliefern. Damit haftet der Frachtführer nach § 425 HGB für Schäden, die auf dem Transportweg entstanden sind. Es sei denn, dem Absender oder Versender kann eine (Mit-)Schuld nachgewiesen werden.
Eventuelle Frachtschäden sind sofort zu dokumentieren und vom Fahrer zu bestätigen. Idealerweise eignet sich hierfür der Frachtbrief, falls einer mitgeführt wird.

Hauptlauf: Der Hauptlauf eines Transportes ist die eigentliche Fracht. Nehmen wir einen Schiffscontainer. Der Transport zum Hafen gehört nicht zur Fracht, der ist davor, daher auch Vorlauf genannt. Die Fracht von Hafen zum Hafen ist der Hauptlauf und der Transport vom Bestimmungshafen zum Kunden nennt sich dann Nachlauf.
Die gleichen Bezeichnungen verwendet man auch bei Stückfrachten. Hier gibt es den Transport zum Verteilzentrum, die Fracht zwischen den betroffenen Verteilzentren (Hauptlauf) und den Transport zum Empfänger der Sendung.

Havariekommissar: Von einer Havarie ist die Rede, wenn Ware auf dem Transportweg beschädigt wird. Über die Höhe des Schadens werden sich die Beteiligten wohl streiten. Auch Versicherungen wollen nicht mehr zahlen, als an Schaden tatsächlich entstanden ist. Somit entsenden Versicherungen Experten, um den entstandenen Schaden zu beurteilen. Diese Experten nennt man Havariekommissare.

Hub and Spoke: Hierbei handelt es sich um ein Verkehrskonzept, welches eine schnelle und wirtschaftliche Verteilung von Gütern verspricht. Die Paketdienste verwenden alle dieses Konzept und an diesem Beispiel ist es auch leicht nachvollziehbar.
Die eingesammelten Pakete werden zu einer Zentrale (dem Hub = Nabe) gebracht. Von dieser Zentrale sind die Versorgungsgebiete sternförmig abgehend. Die Versorgungsgebiete nennt man Spoke (Speiche). Nun werden alle ankommenden Pakete entsprechend der einzelnen Versorgungsgebiete sortiert und dann dorthin gebracht.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein Paket von Flensburg nach Passau ebenso schnell geliefert werden kann, wie von Köln nach Wismar.
Als innerbetriebliches System für den Werkverkehr ist dieses Verfahren auch denkbar. Hierfür sollte das Unternehmen aber eine Vielzahl an Niederlassungen oder Filialen besitzen, die zentral versorgt werden.

Huckepackverkehr: Die Fracht mit einem LKW über lange Strecken hat erhebliche Nachteile. Die Bahn ist da eigentlich besser. Sie darf am Wochenende rollen und wenn die Lenkzeiten erreicht sind, wird der Lokführer (Triebwagenführer) ausgetauscht.
Damit liegt es eigentlich auf der Hand, die Bahn öfters zu benutzen. So wird die Ware zum nächsten Güterbahnhof gebracht und der LKW-Auflieger wird auf einen speziellen Wagon gehoben. Dann fährt der Zug los und am Empfangsort wartet im besten Fall ein Kollege mit seiner Zugmaschine und nimmt den Auflieger dann in Empfang.
Achten Sie mal darauf, wenn Sie das nächste Mal einen Güterzug sehen. Huckepackverkehr ist mittlerweile recht beliebt. Schlau ist es allemal. (s.a. rollende Landstraße)

I

IATA: Internationale Lufttransportvereinigung. Dies ist der Dachverband der Luftfahrtgesellschaften, gegründet 1945. Damit wird der Lufttransport geregelt und für alle Beteiligten standardisiert und vereinfacht.

IATA-GDR: GDR steht für Dangerous Goods Regulations. Dies ist ein Regelwerk für den Transport von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg.

IMDG-Code: Ausgeschrieben heißt es ‚International Maritime Code for Dangerous Goods‘. Damit ist also eine internationale Vereinbarung zur Kennzeichnung von gefährlichen Gütern auf dem Seeweg gemeint. Schließlich muss bei einer Havarie überall auf der Welt zum richtigen Löschmittel gegriffen werden.

INCOTERMS®: Die Incoterms sind international geregelte Transportbedingungen. Sie regeln lediglich wer welchen Teil des Transportes bezahlt, wer für die Ausfuhr bzw. für die Einfuhr von Waren verantwortlich ist und an welchem Ort der Gefahrübergang ist.
Die Incoterms regeln keine weiteren Vertragsbedingungen wie Qualität der Ware, Gewährleistungsdauer oder Zahlungsbedingungen. Damit haben die nichts zu tun.
Der Vorteil der Verwendung der Incoterms liegt in ihrer klaren Definition. Alle beteiligten Staaten wissen genau, was sich hinter den drei verwendeten Buchstaben befindet. Somit ist die Transparenz bezüglich der Kosten und des Frachtrisikos gegeben.

indirekter Export: Nicht jedes Unternehmen möchte die Zollformalitäten übernehmen. Manchmal ist es aber auch kompliziert. So werden gerne Unternehmen zwischengeschaltet, die den eigentlichen Export übernehmen. Wichtig dabei ist, dass diese Export-Unternehmen im gleichen Land wie das eigentliche Unternehmen sind.
Von einem direkten Export spricht man also, wenn das exportierende Unternehmen tatsächlich als Exporteur auftritt. Beim Import gilt übrigens das Gleiche.

Intermodaler Verkehr: siehe multimodaler Verkehr

J

Just-in-Sequence (JIS):Anlieferung zu einem genau, kalendermäßig definierten Termin in der richtigen Reihenfolge der Produkte.

Just-in-Time (JIT): Anlieferung zu einem genau, kalendermäßig definierten Termin. Ein Just-In-Time Geschäft ist immer ein Fixkauf.

K

KEP-Dienste: KEP ist ein Akronym und steht für Kurier- Express- und Paketdienste.
Übrigens liegt die Abgrenzung zum Stückgut bei 30 kg. Allerdings haben die KEP-Dienste durchaus eigene Höchstgewichtsgrenzen.

Knoten: Ist ein Umschlagsort. Die Ware wird umgeladen, auf mehrere Senken verteilt oder auch aus mehreren Quellen zusammengefügt um anschließend weiter transportiert zu werden.

Kombinierter Verkehr: Nicht immer kann die Ware non-stop zwischen Verladestelle und Bestimmungsort transportiert werden. Manchmal muss sie umgeladen werden. Beispiele wären die rollende Landstraße, der Huckepackverkehr oder auch der Seecontainer. Wenn also verschiedene Verkehrsträger mit einem Transport beschäftigt sind, redet man vom kombinierten oder auch gebrochenen Verkehr.
Übrigens, wenn die Belieferung ohne Umladung und ohne Wechsel des Verkehrsträgers erfolgt, dann redet man von einem ungebrochenen Verkehr.

Konnossement: s. Bill of Lading

Kontraktlogistik: Dies ist die Bezeichnung für die langfristige Übergabe komplexer Logistikdienstleistungen (Transport, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung etc.) an ein Logistikunternehmen. Häufig ist das Logistikunternehmen dann im Rahmen eines Supply-Chain-Management eingebunden.

Konzentrationspunkt: Mehrere kleinere Lieferungen werden im Umschlagslager (Knoten) zu einer Lieferung zusammengefügt.

Kraftschlüssige Verladung: Damit ist die feste Verladung auf einem Fahrzeug gemeint. Die Ladung darf weder kippen noch rutschen. Aus diesem Grund wird die Ladung mit Gurten auf die Bodenplatte gepresst und eng aneinander gestellt. Ist eine enge Verladung nicht möglich, so müssen Sicherheitsbretter eingesetzt werden, die verhindern, dass die Ladung nach hinten kippt oder rutscht. Die Höhe der Sicherung ist der VDI-Richtlinie 2700 zu entnehmen.

L

LCL: Wenn ein Lieferant nur einen Teil eines Container befüllt (Stückgut) und der Rest wird von anderen Lieferanten befüllt, dann ist von einem ‚Less than Container Load‘ oder auch LCL die Rede. Solche Container werden auch Sammelgutcontainer genannt. Der Aufwand für die Abwicklung und somit auch die Kosten sind entsprechend höher als bei einem FCL.

Lieferantenerklärung: Mit der Lieferantenerklärung bescheinigt der Lieferant den Ursprung der versendeten Ware. Diese Erklärung wird in einigen Ländern benötigt mit denen ein Präferenzabkommen abgeschlossen wurde. Damit erhält der Importeur dann die vereinbarten Vorteile.
Aufgrund dessen wird aber auch die Bedeutung der Lieferantenerklärung deutlich. Somit muss der Lieferant auf Verlangen auch entsprechende Beweise der Richtigkeit vorlegen. Eine Formvorschrift gibt es übrigens nicht. Häufig wird die Lieferantenerklärung auf der Rechnung abgegeben. Wichtig ist nur die Original Unterschrift des Verantwortlichen.

 

M

Mehrgliedriges Logistiksystem: Ein unterbrochener Warenfluss. Die Ware wird zunächst zu einem Umschlagslager (Knoten) geliefert, ehe sie dann weiter geleitet wird. (S. auch eingliedriges Logistiksystem)

Mehrstufige Kommissionierung: Hier wird Arbeitsteilung betrieben. Jeder macht das, was er am besten kann. So picken einige Kommissionäre die Aufträge und geben die Ware einem Kollegen weiter. Dieser verpackt dann die Ware.
Bei der parallelen Kommissionierung ist der mehrstufige Weg fast unumgänglich. Der Packer muss den Auftrag aus der parallel zur Verfügung gestellten Ware final zusammenstellen. Beobachtungen haben übrigens gezeigt, dass die mehrstufige Kommissionierung durchaus effizienter ist, da auch hier jeweils Spezialisten am Werk sind. (s. auch Einstufige Kommissionierung)

Mensch zur Ware: Dies ist die klassische Form der Kommissionierung. Der Mitarbeiter muss zum Regalplatz oder wo auch immer die Ware steht und holt sie dort ab. Das ist so wie im Supermarkt. (s. auch Ware zum Menschen)

Milkrun: Der ‚Ideengeber für dieses Verfahren war der amerikanische ‚Milchmann‘. Wir erklären dieses Verfahren mal mit einem Betrieb der Niederlassungen oder Filialen betreibt.
Diese Orte werden regelmäßig nacheinander angefahren. Dabei wird zunächst die ‚Filiale 1‘ mit der bestellten Ware beliefert. Das Transportfahrzeug nimmt Leergut, Retouren aber auch Ware für andere Filialen in diesem Zug dann mit. Dann geht es zur ‚Filiale 2‘. Dort wird ebenfalls die für diese Filiale bestimmte Ware angeliefert und entsprechende Ware wie bei Filiale 1 zurück genommen. So geht es dann von einer zur nächsten Filiale. Zu Feierabend sind dann alle Filialen entsprechend beliefert und die Rücknahme abgeholt worden.

Multimodaler Verkehr: Siehe auch intermodaler Verkehr, Kombiverkehr oder gebrochener Verkehr.
Dieser Begriff ist eigentlich ein Synonym zum kombinierten oder auch gebrochenen Verkehr.
Allerdings ist nicht jeder damit einverstanden, den multimodalen Verkehr mit dem kombinierten Verkehr gleichzusetzten. Daher hat die Europäische Verkehrsministerkonferenz sich darauf geeinigt, dass von multimodalen Verkehr zu sprechen ist, wenn der Haupttransport (Hauptlauf) per Bahn oder per Schiff und nur der kleinere Teil (Transport zur Verschiffung = Vorlauf und Transport vom Schiff = Nachlauf) mit dem LKW erfolgen. Probleme haben einige.

N

Nachlauf: Unter einem Nachlauf in der Logistik wird der Weg ab der letzten Umladestelle zum Empfänger verstanden. Wenn also ein Schiffscontainer zum Kunden gebracht werden soll, muss der Container zuerst vom Lieferanten zum Verschiffungshafen gebracht werden (Vorlauf), anschließend erfolgt die eigentliche Fracht (Hauptlauf) und nach der Entladung kommt der Transport zum Kunden (Nachlauf)

P

Parallele Kommissionierung: Ein Auftrag wird aufgeteilt und mehrere Mitarbeiter picken diesen Auftrag gleichzeitig – jeder einen Teil. Dies ist besonders in sehr großen Kommissionierlagern zu beobachten. Hier hat jeder Mitarbeiter ’seinen‘ Bereich und kommissioniert ausschließlich in diesem eher überschaubaren Areal. Damit spart man sehr viele Laufwege und die Mitarbeiter ermüden nicht so schnell. Am Ende werden dann die parallel gepickten Aufträge wieder zusammengeführt. (s. auch serielle Kommissionierung)

Pick-by-Light: Der Kommissionierungsauftrag wird über Lichtsignale übermittelt. In der Praxis findet man sehr unterschiedliche Arten der Anwendung. Grob erklärt erhält der Mitarbeiter Lichtsignale, die den nächsten Lagerplatz anzeigen, aus dem Ware zu entnehmen ist. Lichtsignale geben den Mitarbeitern eine höhere Sicherheit, vor dem richtigen Regalplatz zu stehen. Ferner findet man die entsprechenden Warenplätze schneller. Die zu entnehmende Menge kann selbst am Fach stehen (ähnlich wie elektronische Preisschilder) oder diese Daten werden auf ein MDE übertragen sobald auf den Knopf am Fach gedrückt wird.
Dieses System hat die gleichen Vorteile wie Pick-by-Voice. Aber die Mitarbeiter sind schneller am Regal und die Sicherheit, am richtigen Regalplatz zu stehen, ist höher.
Allerdings ist die Einrichtung eines solchen Systems sehr teuer. Alle Regalfächer müssen mit dem Rechner vernetzt werden.

Pick-by-Scan: Der Kommissionierungsauftrag wird über ein mobiles Datenerfassungsgerät (z.T. wie ein Smartphone) angezeigt. Es wird immer nur ein Artikel angezeigt, somit besteht keine Verwechslungsgefahr. Ferner muss der Mitarbeiter am entsprechenden Regalfach einen dort befindlichen QR-Code oder einen Bar-Code scannen. Damit überprüft dann das System, ob dieser Mitarbeiter auch am richtigen Regalplatz steht und zeigt dann die zu entnehmende Menge an.
Das System ist in der Anschaffung recht teuer. Auch sind die Kosten für die Wartung der MDE-Geräte recht hoch. Die MDE-Geräte können durch Sturz beschädigt oder zerstört werden. Ferner hat der Mitarbeiter eine Hand häufig am MDE-Gerät. Das macht das Heben von größeren Gegenständen dann schwierig.

Pick-by-Vision: Der Kommissionierungsauftrag wird auf eine Brille übertragen, die der Mitarbeiter trägt. Dabei enthält das ‚Brillenglas‘ ein kleines Datenfeld im Blickbereich. Über eine solche Brille kann der Weg zum entsprechenden Fach angezeigt werden, der Rechner überprüft direkt, ob der Mitarbeiter am richtigen Fach steht und blendet dann die zu entnehmende Menge ein. Auch die wäre unter bestimmten Umständen vom Rechner überprüfbar.
Dieses System ist noch recht jung. Die Vorteile scheinen großartig zu sein, aber es gibt noch zu wenig Praxistest. Dieses System ist aber derzeit noch sehr teuer. Doch das kann sich schnell ändern.

Pick-by-Voice: Der Kommissionierungsauftrag wird über Sprachnachrichten übermittelt. Die Kommissionäre tragen Kopfhörer und erhalten so den nächsten Pick-Auftrag. Da das System mit Sprachsteuerung funktioniert, können auch Befehle wie ‚wiederholen‘ oder auch ‚okay‘ gegeben werden. Um eine Prüfung vorzunehmen, ob die Mitarbeiter auch am richtigen Regalplatz stehen, müssen diese eine dort befindliche Prüfziffer nennen.
Das System hat die gleichen Vorteile wie Pick-by-Scan, doch die Mitarbeiter haben zusätzlich noch beide Hände zum kommissionieren frei.
Da Sprache schwieriger zu übermitteln ist, als Texte, ist dieses System noch teurer, als Pick-by-Scan. Auch kann das Tragen eines Kopfhörers über den ganzen Tag als unangenehm empfunden werden.

Präferenzabkommen: Hierbei handelt es sich um eine Abstimmung zwischen zwei oder auch mehreren Staaten (Bündnisse), Ware einer bestimmten Herkunft mit günstigeren oder gar keinen Zöllen zu belegen. Um diese Herkunft nachweisen zu können, ist der Präferenznachweis (Warenverkehrsbescheinigung) notwendig.
Bitte denken Sie daran, bei dem Herkunftsland ist das Land der Produktion gemeint und nicht das Land, in dem die Ware steht.

Präferenznachweis: siehe Warenverkehrsbescheinigung

Q

Quelle: Ist der Ort, an dem die Ware zur Abholung bereit steht.

R

RID: Detailvereinbarung innerhalb von COTIF (siehe auch). Vereinbarung über den Transport von Gefahrgut

RoLa = rollende Landstraße: Der Huckepackverkehr ist ja schon eine gute Idee. Die Straßen und die Umwelt werden entlastet. Aber was ist, wenn die Ware nicht abgeholt werden kann?
Hierfür eignet sich die ‚rollende Landstraße‘. Der LKW fährt diesmal im Ganzen, also Zugmaschine und Auflieger auf einen Wagon. Der Fahrer fährt gleich mit. Während der Fahrer nun seine Ruhezeiten einhält rollt der Zug zum Zielort. Dort übernimmt der Fahrer wieder seinen LKW und fährt die Ware zum Bestimmungsort. Die rollende Landstraße ist also ein Reisezug für LKWs.

RoRo = Roll on Roll off: Im Fährverkehr wird dieses Verfahren genutzt. Der LKW aber auch der PKW fahren vorwärts auf die Fähre. Da auf großen Fähren sehr viele LKWs und PKWs passen, organisiert man dies so, dass die Fahrzeuge am Bestimmungshafen auch wieder vorwärts von der Fähre fahren können, ohne im Schiffsbauch zu wenden. Hierfür haben viele Fähren zwei Öffnungen. Wären beide Öffnungen gleichzeitig offen, könnte man also durch eine Fähre fahren.
Wenn es keine Brücke und keinen Tunnel gibt, gibt es außer fliegen auch keine andere Möglichkeit auf die andere Seite des Meeres zu kommen.

S

Sammelgut: Es macht nur selten Sinn, ein Paket oder eine Palette von A nach B zu transportieren. Wenn es besonders eilig ist, dann macht man dies. Allerdings ist es auch entsprechend teuer.
Daher sammeln Frachtführer die Stückgüter ihrer Kunden und transportieren diese dann in einer Ladung zu einer anderen Niederlassung, ehe sie dann dort an die entsprechenden individuellen Bestimmungsorte geliefert / zugestellt werden.

Selbsteintritt (§ 458 HGB): Eine Spedition beauftragt klassisch einen selbständigen Frachtführer. Sollte die Spedition den Transport allerdings mit dem eigenen Fahrzeug übernehmen, also selbst als Frachtführer einspringen, ist von Selbsteintritt die Rede.

Senke: Ist der Ort, für den die Ware zur Anlieferung bestimmt ist.

Serielle Kommissionierung: Hier wickelt der Kommissionär einen Auftrag nach dem anderen ab. Erst wenn ein Auftrag erledigt ist, fängt die Kommissionierung für den nächsten Auftrag an.
Bei der alten Packliste war dieses Verfahren üblich. Heute ist es häufig bei Kommissionierung ganzer Paletten zu beobachten. Aber auch die Kommissionierung für eine Filiale enthält dieses Prinzip, denn die Ware für eine Filiale kommt auf eine Palette. Sollten mehrere Paletten an diese Filiale gehen, kann es sein, dass mehrere Paletten parallel gepickt werden. (s. auch parallele Kommissionierung)

Sonderziehungsrecht (SZR): Das Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde. Neben einer Vielzahl an Verwendungen wird mit dem SZR auch ein möglicher Transportschaden finanziell geregelt.
Die Höhe des SZR im Vergleich zum Euro schwankt und wird vom IWF festgelegt. Ebenso ist die Höhe des SZR als Schadensersatz unterschiedlich definiert. So gilt im internationalen Bereich der Kurs von 8,33 SZR je kg Rohgewicht als Ersatz bei Verlust oder Beschädigung der Ware.

Spedition: Der Spediteur organisiert die Fracht, führt sie aber nicht unbedingt durch. Hierfür beauftragt er Unternehmen, die den Transport dann physisch durchführen. Natürlich kann der Spediteur die Fracht auch mit eigenen LKWs durchführen, dann ist von Selbsteintritt (§ 458 HGB) die Rede.
Der Spediteur tritt als Absender der Fracht auf und übernimmt damit die volle Verantwortung. Dazu gehören auch eine beförderungssichere Beladung, eine angemessene Verpackung und die Verantwortung für korrekte Frachtpapiere.

Speditionsvertrag: Ein Werkvertrag der zwischen dem Auftraggeber und der Spedition geschlossen wird. Inhalt ist die Aufgabe, eine definierte Fracht an einem bestimmten Ort zu übernehmen und zu einem bestimmten Ort innerhalb vorgegeben Zeit zu liefern. Bei einem Werkvertrag hat der Auftraggeber Anspruch auf Erfolg. Somit ist die Spedition für Fehler haftbar.

Stauplan: Das Wort ‚Stau‘ kommt von ‚verstauen‘. Es ist ein Plan, in der Regel als Skizze dargestellt, wohin welche Ware bei der Verladung gestellt werden sollen. Damit werden Sicherheitsaspekte berücksichtigt und geben dem Verlader eine klare Anweisung.

Surcharges: Die Übersetzung von ‚Surcharge‘ lautet ‚Zuschlag‘. Damit sind alle Frachtnebenkosten gemeint, wie die Maut oder auch ein Treibstoffzuschlag, wenn die Dieselpreise mal wieder durch die Decke gehen. Aber auch die entstandenen Kosten die aufgrund eines Umweg wegen gesperrter Straßen gefahren werden muss oder ein besonderer Sicherheitszuschlag werden so bezeichnet.

T

TARIC: Dies ist ein Begriff den man kennt oder auch nicht. Gemeint sind damit die in der Europäischen Union einheitlichen Zolltarifnummern und Zolltarife. Damit ist sichergestellt, dass jede Ware die in die EU importiert wird, mit dem gleichen Zoll belegt wird. So macht es keinen Sinn mehr, Ware über Drittländern zu importieren, da dort die fälligen Zollgebühren niedriger sein könnten.
TARIC ist mittlerweile eine Datenbank, über der die Zollverordnungen bei der Einfuhr von Gütern in die EU abgerufen werden können.
TARIC ist ein französisches Akronym und bedeutet Tarif intégré des Communautés européennes (Integrierter Tarif der Europäischen Union). (s. auch FEU)

TEU: TEU ist ein Akronym, welches sich aus der englischen Bedeutung ableitet.
TEU steht für Twenty-foot Equivalent Unit (20 Fuß Container). Dies ist eine von zwei international definierten Maßeinheiten der Seecontainer.
Die Einheitsmaße der Seeschiffscontainer müssen definiert sein, damit die Container auch in jedem Hafen der Welt be- und entladen sowie am Hafen gestapelt werden können.
Übrigens. 20 Fuß sind etwa 6,06 Meter, 40 Fuß knapp 12,2 Meter.
Damit wäre 1 Fuß etwas länger als ein Blatt Papier in DIN A4 Größe

Tourenplanung: Diese ist ein Planungsvorgang um eine Strecke mit mehreren Anfahrpunkten möglichst zeit- und kosteneffizient zu gestalten. Bei einer Tourenplanung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
– Lenk- und Arbeitszeiten der Fahrer
– Abladezeiten und sonstige benötigte Zeiten an den Anfahrpunkten.
– erlaubte Anlieferzeiten für die Anfahrpunkte (Gewerbegebiet, Fußgängerzonen etc.).
– Entlademöglichkeit am Anfahrpunkt
– kurz- oder auch längerfristig gesperrte Straßen.
– für den jeweiligen Transporter gesperrte Straßen (Höhe, Gewicht, Gefahrgut etc.)

Tracking and Tracing: Es handelt sich hierbei um ein Sendungsverfolgungssystem (Tracking = Verfolgung). Damit können Lieferanten und Kunden jederzeit sehen, wo sich die Ware befindet. Gerade bei langen Schiffspassagen ist dies schon eine wichtige Information für die weitere Planung.
Tracing ist die Rückverfolgung. Hier können nachträglich Schwachstellen in einer Belieferung erkannt werden, die bei zukünftigen Transporten dann zu vermeiden wären.

Transitverkehr: Unter Transitverkehr versteht man den Verkehr durch ein Land, in dem der Transport weder be-, ent- oder umgeladen wird. Das Transitland stellt lediglich die Straßen zur Verfügung, damit der Transport überhaupt stattfinden kann. So muss Ware aus Polen für Spanien zwingend durch Deutschland und Frankreich. Diese beiden Länder wären in diesem Beispiel die Transitländer. (s. auch Carnet TIR)

U

UN-Nummer (Gefahrgut): Dies ist die international gültige Nummer um Gefahrgutstoffe zu kennzeichnen.
Die Nummer wird auf einem orangefarbigen Schild angebracht, welches Sie bestimmt schon auf Fahrzeugen gesehen haben. Auf dem Schild sind zwei Nummer durch einen horizontalen Strich getrennt. Oben steht die Gefahrnummer und unten ist die UN-Nummer.

Ursprungszeugnis: Mit diesem Dokument wird der Ursprung einer Ware bestätigt. Damit ist das Land oder auch ein Wirtschaftsbündnis gemeint, indem die Ware hauptsächlich hergestellt wurde. So sind Ursprungserzeugnisse der EU Erzeugnisse, die vollkommen in der EU gewonnen oder produziert wurden. Somit ist auch das verwendete Vormaterial zwingend ein Ursprungserzeugnis der EU.
Das Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument und wird somit von beauftragten Behörden ausgestellt. In Deutschland sind dies die Industrie- und Handelskammern. 

V

Verlader:  ist die Person, die die Ware physikalisch auf das Frachtfahrzeug belädt. Diese Person trägt die Verantwortung für die korrekte Ladungssicherung. Soweit nachvollziehbar.
Wer aber genau diese Person ist, bestimmt die Konstellation. So kann es ein Lagerarbeiter des Lieferanten sein, wenn dies organisatorisch geregelt ist. Falls dies nicht geregelt ist, kann sogar die Geschäftsleitung bei einem Unfall, resultierend aus schlechter Ladungssicherung, in Verantwortung gezogen werden. Ebenso kann es aber der Fahrer sein. Häufig ist es der Staplerfahrer und der LKW-Fahrer.
Die organisatorische Verantwortung für die richtige Verladung trägt übrigens der Absender (§ 411 HGB). Dieser kann aber die Verantwortung an den Frachtführer oder den Versender übertragen.

Versender: Der Versender ist die Stelle, bei der die Fracht zu übernehmen ist. Bei einem klassischen Kaufvertrag ist es der Lieferant. Das klingt zwar jetzt einleuchtend, aber schauen Sie sich die Erklärung für den Absender an.

Vorlauf: Unter Vorlauf in der Logistik wird der Transportweg vom Versender bis zur ersten Umladestelle verstanden. Wenn also ein Seecontainer zum Verschiffungshafen gebracht wird, redet man über diese Strecke von Vorlauf. Danach erfolgt der Hauptlauf und ab dem Bestimmungshafen beginnt der Nachlauf.

W

Warenverkehrsbescheinigung: Auch Präferenznachweis genannt.
Hierbei handelt es sich um ein von der Zollstelle ausgefülltes Dokument, welches in erster Linie den Ursprung einer Ware bescheinigt. Somit kann der Importeur zollrechtliche Vorteile erlangen.
Der Grund. Gleiche Ware aber aus unterschiedlichen Ländern wird unterschiedlich verzollt. Damit nun der Zoll des Importeurs genau weiß, dass diese Ware in einem Land hergestellt wurde, mit dem Sondervereinbarungen getroffen wurden, muss dies entsprechend bescheinigt werden. Damit würde Ware, die lediglich über ein bestimmtes Land gehandelt wurde, keine Bescheinigung erhalten.

Ware zum Menschen: Das ist in automatisierten Lagern zu beobachten. Die Ware wird zum Beispiel automatisch in Transportbehälter eingefüllt und diese Transportbehälter laufen dann über ein Förderbandsystem zum entsprechenden Arbeitsplatz. So wird die Ware sowohl für Kunden aber auch für Montageplätze kommissioniert. Im Supermarkt wäre es der Automat der die Zigaretten ausgibt. Ein Knopfdruck reicht und der Kunde muss am Kassenband nur noch warten. (s. auch Mensch zur Ware)

Werkverkehr: Wenn ein Unternehmen dagegen seine eigene Gütern mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitern transportiert, ist von Werkverkehr die Rede. Dabei ist es gleichgültig, ob es um die Versorgung von Niederlassungen oder auch den Transport zum bzw. vom Kunden oder Lieferanten geht. Für diese Transporte ist keine Genehmigung notwendig.
Siehe auch Güterkraftverkehr.

Wirtschaftsbündnisse: Wenn sich freie Staaten verbünden um eventuell ein Präferenzabkommen oder eine gemeinsame Zollpolitik zu führen, redet man von einem Wirtschaftsbündnis. Es ist also eine Kooperation verschiedener Staaten mit dem Zweck, die gemeinsame Wirtschaft zu stärken.
Ein wichtiges Wirtschaftsbündnis für uns ist die EU. Aber es gibt eine Vielzahl solcher Bündnisse weltweit. So kennen wir unter anderem die ASEAN (Freihandelszone in Asien), NAFTA (nordamerikanisches Freihandelsabkommen) oder MERCOSUR (Freihandelszone in Südamerika).

 

Z

Zollfreigebiet: Dies ist ein abgetrennter Bereich in einem Land, in dem Waren gelagert, umgeladen aber auch veredelt werden, ohne dass ein Import stattfindet. Diese Gebiete werden auch Freihafen genannt (beim Seeschifftransport).
Somit kann eine Ware von einem Seeschiff auf ein anderes verladen werden, ohne dass zusätzliche Einfuhr- und Zollgebühren fällig werden. Die Ware kann bis zur Umladung solange eingelagert werden. Just-in-Time im Schiffsverkehr ist nur schwer realisierbar.

Zolllager: Dies ist ein abgetrennter Bereich in einem Land, in dem Waren gelagert, umgeladen aber auch veredelt werden, ohne dass ein Import stattfindet. Diese Gebiete werden auch Freihafen genannt (beim Seeschifftransport).
Somit kann eine Ware von einem Seeschiff auf ein anderes verladen werden, ohne dass zusätzliche Einfuhr- und Zollgebühren fällig werden. Die Ware kann so zum Beispiel bis zur Umladung auf ein anderes Schiff solange eingelagert werden. Just-in-Time im Schiffsverkehr ist nur schwer realisierbar.

Zolltarif: Hierbei handelt es sich um ein Warenverzeichnis aus dem die einzelnen Zollsätze / Zolltarife entnommen werden können.
Wenn Sie also wissen wollen, wieviel Zoll Sie auf eine bestimmte Ware aus einem Drittland zu zahlen haben, so schauen Sie hier nach.

Zollunion: Eine Zollunion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Staaten, die nach außen hin wie eine Einheit, ein geschlossenes Zollgebiet auftreten. Untereinander werden keine Zölle erhoben und die Zölle aus Drittländern werden abgestimmt und sind gleich. Die EU bildet eine Zollunion.
Siehe hierzu auch Freihandelszone