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Jeder Gesellschafter erhält also nach dem Gesetz 4 % der Einlage. Angenommen, der erwirtschaftete Gewinn ist höher
ausgefallen. Wie wird der Rest in der OHG (gesetzlich) geteilt?
Ihre Antwort ist richtig.
Der Rest wird gerecht nach der Anzahl der Gesellschafter verteilt. Da davon ausgegangen werden kann, dass alle
Gesellschafter in der Gesellschaft arbeiten, soll auch jeder das gleiche bekommen.
Natürlich darf dies im Gesellschaftervertrag verändert werden.