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Wie hoch haften die Gesellschafter bei einer GmbH in Gründung (i.G.)?
Ihre Antwort ist richtig.
Eine GmbH i.G. wird gesehen wie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und daher haften alle
Gesellschafter voll und solidarisch unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden.
Da ist noch nichts 'mit beschränkter Haftung'!