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Falls Sie die Stammeinlage nicht zu 100 % erbracht haben, wie sieht dann die Haftung der GmbH aus?
Die Antwort ist richtig.
Falls die Stammeinlage nicht zu 100 % erbracht wird, haften die Gesellschafter gemeinsam mit ihrem
Privatvermögen bis zur Höhe der Differenz zwischen der Einlage und dem Stammkapital.