Die Ziele der Wirtschaftspolitik sind im Stabilitätsgesetz (StabG / Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) von 1967 festgehalten. Nach diesem Gesetz müssen Bund und Länder bei ihrer jeweiligen Wirtschaftspolitik die Bedingungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berücksichtigen.

Wählen Sie das im StabG festgehaltene Ziel der staatlichen Konjunkturpolitik aus.