Notar
Bei dem neu zu gründenden Unternehmen handelt es sich um eine GmbH. Damit ist der Gang zum Notar
verpflichtend. Dieser überprüft die Formalitäten zur Gründung der GmbH (z.B. Erbringung des Stammkapitals und
Überprüfung des Gesellschaftervertrags) und veranlasst die Eintragung ins Handelsregister.