Krankenkasse
Bei der Anmeldung des Betriebs müssen die neu eingestellten Mitarbeiter bei deren Krankenkasse angemeldet
werden. Die Krankenkasse übernimmt dann die Meldung beim entsprechenden Rentenversicherungsträger.
Dies ist erforderlich, damit die Mitarbeiter im Falle einer Krankheit Ansprüche an ihre Sozialversicherung gelten
machen können.