Industrie- und Handelskammer (IHK)

Eine Anmeldung bei der IHK ist nicht erforderlich, dies wird über die Meldung beim Ordnungsamt bzw. über das Finanzamt erledigt.

Da die XYZ-Store GmbH eine Auszubildene beschäftigen will, muss allerdings die IHK in diesem Fall über die Ausbildungsabsichten des Unternehmens informiert werden und die Auszubildende muss entsprechend angemeldet werden, damit sie auch zur Prüfung zugelassen wird.