Gewerbe- bzw. Ordnungsamt
Jede Unternehmensgründung muss beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, in dessen
Zuständigkeitsbereich der neue Betrieb fällt. Die Anmeldepflicht ist in der Gewerbeordnung geregelt. Sie gilt für
alle Personen und Institute, die selbständig und regelmäßig Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsichten durchführen
wollen. Dies gilt auch für Ummeldungen, Wechsel der Rechtsform oder Verlegung des Betriebs.
Je nach Branche sind besondere Genehmigungen und Erlaubnisnachweise vorzulegen.
Das Gewerbeamt übernimmt die Information an weitere Behörden.