Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)

Da das neu zu gründende Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss sich dieses Unternehmen innerhalb von einer Woche bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft schriftlich melden.

Dies ist erforderlich, damit die Mitarbeiter vom ersten Tag an unfallversichert sind.