Agentur für Arbeit

Da das neu zu gründende Unternehmen direkt sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen wird, muss sich das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit melden. Dem Unternehmen wird dann eine Betriebsnummer zugeteilt, die für die Abrechnung der Sozialversicherung und andere Formalitäten notwendig ist.

Diese Anmeldung ist erforderlich, damit die Meldung zur Sozialversicherung reibungslos verläuft