Agentur für Arbeit
Da das neu zu gründende Unternehmen direkt sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen wird, muss
sich das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit melden. Dem Unternehmen wird dann eine Betriebsnummer
zugeteilt, die für die Abrechnung der Sozialversicherung und andere Formalitäten notwendig ist.
Diese Anmeldung ist erforderlich, damit die Meldung zur Sozialversicherung reibungslos verläuft