Asset-Deal

Bei einem Asset-Deal (Wirtschaftsgut = engl. Asset) werden die Wirtschaftsgüter einzeln verkauft und übertragen. Jedes Wirtschaftsgut (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Patente etw.) und jede Verbindlichkeit muss mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners einzeln an den Käufer transferiert / übertragen werden. Falls mit der Übertragung einzelner Wertgegenstände auch der Betrieb auf den Käufer übergeht, gehen auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Am Ende bleibt nur noch die leere Hülle der Gesellschaft übrig.

Vermögensgegenstände, die einem Gesellschafter gehören aber von der Gesellschaft genutzt werden (z.B. Immobilienbesitz), bleiben von einer Übertragung unberührt.

Ob der Erwerber auch für die Verbindlichkeiten haftet, wird gesondert geregelt. Somit gehen die Risiken aus 'Altlasten' nicht automatisch auf den Käufer über.