Nach soviel Rumrechnerei kommt hier der elfte Fall. Der ist wohl einfacher.
Das Blumenhaus Rose hat im letzten Jahr Zinserträge über Wertpapiere erhalten. Immerhin 2.100 Euro
Bestimmen Sie, ob dieser Ertrag neutral oder betriebsbedingt zu betrachten ist. Wenn Sie meinen, hier muss eine Korrektur vorgenommen
werden, so klicken Sie auf 'sowohl als auch'.
Dieser Aufwand ist:
Ihre Antwort ist richtig.
Der Ertrag ist tatsächlich neutral und die Erklärung ganz einfach.
Das Blumenhaus Rose handelt mit Blumen und nicht mit Aktien.
Aber es darf natürlich auch Geld anlegen. Aber die Erträge hieraus
haben mit dem Geschäft nichts zu tun.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Da gibt es nichts aufzuteilen. Entscheiden Sie sich zwischen
betrieblichen oder neutralen Ertrag.
Es ist kein betrieblicher Ertrag.
Die Spekulation mit Aktien oder auch nur die zinsgünstige Anlage
von Festgeldern gehört nicht zum Kerngeschäft eines
Blumenhauses, daher hat diese Aktion mit dem eigentlichen
Betriebszweck nichts zu tun. Dieser Zinsgewinn fließt nicht in die
Kalkulation ein.