Jetzt sind wir schon bei der zehn.
Das Blumenhaus Rose hat ein Darlehen mit einer Restschuld von 40.000 Euro. Der Zinssatz beträgt 2,5 %. Das betriebsnotwendige Kapital
beträgt 65.000 Euro.
Bestimmen Sie, ob dieser Aufwand neutral oder betriebsbedingt zu betrachten ist. Wenn Sie meinen, hier muss eine Korrektur vorgenommen
werden, so klicken Sie auf 'sowohl als auch'.
Dieser Aufwand ist:
Ihre Antwort ist richtig.
Sobald von einem 'betriebsnotwendigen Kapital' die Rede ist,
fallen 'kalkulatorische' Zinsen auf das Eigenkapital an und die
müssen in die Kosten- und Leistungsrechnung einfließen.
Wie das geht, erfahren Sie mit einem Klick auf 'weiter'.
Ihre Antwort ist nur zum Teil richtig.
Zinsaufwendungen sind schon betrieblich. Aber der Inhaber möchte
auch das Eigenkapital in gleicher Höhe verzinst bekommen.
Schließlich ist so ein Betrieb auch eine Kapitalanlage. Daher müssen
wir in diesem Fall wieder korrigieren.
Es ist kein neutraler Aufwand.
Das Darlehen wurde für den Betrieb in Anspruch genommen, daher
ist es schon betriebsbedingt.