Schauen Sie sich Fall drei an:
Der Aufwand für Waren beim Blumenhaus Rose betrug im letzten Jahr 67.089 Euro.
Bestimmen Sie, ob dieser Aufwand neutral oder betriebsbedingt zu betrachten ist. Wenn Sie meinen, hier muss eine Korrektur vorgenommen
werden, so klicken Sie auf 'sowohl als auch'.
Dieser Aufwand ist:
Ihre Antwort ist richtig.
Ein Blumenhaus sowie jeder andere Betrieb auch benötigt Waren,
um den Geschäftszweck zu erfüllen. Daher ist dieser Aufwand
immer ein betrieblicher Aufwand.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Warenaufwand bezieht sich fast immer auf den Betrieb. Da gibt
es nur sehr selten und in besonderen Situationen was aufzuteilen.
Doch wenn keine weiteren Informationen geliefert werden, wie in
diesem Fall, dann ist es nie ein Korrekturposten.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Warenaufwand kann nur in sehr seltenen Fällen neutral sein.
Doch so ein seltener Fall ist dann was für die Steuerberater.