Dann führen wir für die Abschreibung nun eine kostenrechnerische Korrektur aus. Es klingt kompliziert, ist aber nur eine Aufteilung.

Der Anschaffungswert betrug 28.500 € und es wird linear abgeschrieben.
- Nach der AfA-Tabelle darf das Unternehmen auf fünf Jahre abschreiben, das wären 5.700 Euro jährlich.
- Doch da die Maschine länger hält, schreibt das Unternehmen die Maschine 'intern' auf sechs Jahre ab. Das sind nur 4.750 €
Diese 4.750 Euro sind betrieblich bedingte Kosten und die gehen in die Kosten- und Leistungsrechnung ein.

Nun könnten wir nur die 4.750 Euro in den betrieblichen Aufwand übernehmen, aber dann stimmt der Ausgangssatz nicht mehr:

Neutrales Ergebnis + betriebliches Ergebnis = Unternehmensergebnis.

Daher sieht das nach vollbrachter Tat so aus (Auszug):
  
 
Abgrenzungsrechnung (neutrales Ergebnis)
 
Unternehmensergebnis
Unternehmensbezogene Abgrenzung
Kostenrechnerische Korrekturen
Betriebsergebnis
Konto
Aufwand
Ertrag
 
 
Aufwand in der Fibu
Verrechnete
Kosten
Kosten
Leistung
Abschreibung
5.700
 
 
 
5.700
4.750
4.750
 
...
 
 
 
 
 
 
 
 
Saldo
5.700
 
 
 
950
 
4.750
 

Damit ist dann die Summe aus dem neutralen Ergebnis und dem Betriebsergebnis so hoch wie das Unternehmensergebnis.