Jetzt kommt der fünfte Fall. Der ist eigentlich immer dabei.

Wir müssen die Abschreibung einer automatischen Gießanlage buchen. Der Anschaffungswert betrug 28.500 Euro. Laut der AfA-Tabelle darf die Maschine auf fünf Jahre abgeschrieben werden. Aus Erfahrung weiß der Inhaber aber, dass die Maschine sechs Jahre treue Dienste leisten wird.

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Dieser Aufwand ist: