Hier zur Orientierung die notwendigen Zahlen:
  
Bezeichnung
 
Wert
Herstellkosten
 
 
Verwaltungsgemeinkosten
17%
 
Vertriebsgemeinkosten.
8%
 
Sondereinzelkosten des Vertriebs
 
80,00
Selbstkosten
 
3.880,00
  
Die Verwaltungsgemeinkosten (17%) sowie die Vertriebsgemeinkosten (8%) werden beide von den Herstellkosten berechnet. Demnach werden sie zu einer Zahl (25%) zusammengefasst. Nennen wir sie doch einfach V-Gemeinkosten.

Herstellkosten (100%) + V-Gemeinkosten (25%) = Selbstkosten.

Jetzt haben Sie Zahlen für diese Formel: 100 % = gesuchte Herstellkosten; 125 % = 3.800 (Selbstkosten ohne Sondereinzelkosten).



  
Die Herstellkosten betragen: