Hier zur Orientierung die notwendigen Zahlen:
  
Bezeichnung
 
Wert
Herstellkosten
 
 
Verwaltungsgemeinkosten
17%
 
Vertriebsgemeinkosten.
8%
 
Sondereinzelkosten des Vertriebs
 
80,00
Selbstkosten
 
3.880,00
  
Die Verwaltungsgemeinkosten (17%) sowie die Vertriebsgemeinkosten (8%) werden beide von den Herstellkosten berechnet. Demnach werden sie zu einer Zahl (25%) zusammengefasst.

Herstellkosten (100%) + V-Gemeinkosten (25%) = Selbstkosten.

Eigentlich! Aber hier hängen die Sondereinzelkosten noch dazwischen. Daher berechnen Sie zunächst die Selbstkosten ohne die Sondereinzelkosten des Vertriebs.



  
Selbstkosten ohne Sondereinzelkosten des Vertriebs: