Beurteilen Sie nachfolgende Aussage und entscheiden Sie sich für die richtige Inventurart.
5. Bei dieser Inventur muss die Bestandsaufnahme innerhalb der ersten vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
erfolgen.
Verlegte Stichtagsinventur
Leider nicht. Die verlegte Stichtagsinventur erlaubt nur zwei Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Die Aussage passt zu keiner Inventur
So sieht es aus. Diese Aussage ist Unfug. Wir haben das auch nur formuliert, damit diese Taste auch einmal zur Geltung kommt.