Beurteilen Sie nachfolgende Aussage und entscheiden Sie sich für die richtige Inventurart.
3. Diese Inventur darf nur mit Antrag bei den zuständigen Finanzbehörden und deren Genehmigung durchgeführt werden.
Die Genehmigung ist in der Regel unbefristet
Verlegte Stichtagsinventur
So ist es. Um eine verlegte Stichtagsinventur durchführen zu dürfen, benötigen Sie die Genehmigung der Finanzbehörden. Allerdings gilt das auch
für die permanente Inventur.
Die Aussage passt zu keiner Inventur
Doch, sie passt zu einer der Inventurarten.