Der Kunde will wissen, was das Produkt kostet. Das ist in der Industrie bei einem zweiseitigen Handelskauf genauso wie im Handel, wo der
Kunde eine Privatperson ist. Damit es kein Durcheinander in der Preisauszeichnung gibt, schreibt der Gesetzgeber bestimmte
Preisangaben vor. Bruttopreis (inklusive UST) oder Nettopreis? Das ist im folgenden die Frage.
Die Firma Kugel & Schreiber GmbH betreibt einen Onlineshop. Kunden, die dort einkaufen wollen müssen sich zunächst mit einer Kopie des
Gewerbescheins registrieren.
Ihre Antwort ist richtig.
Sobald sich ein Unternehmen mit einem Gewerbeschein oder einem vergleichenbaren Dokument als Unternehmen ausweisen kann, dann
kann der Betreiber eines solchen Shops sicher sein, dass ausschließlich Gewerbekunden dort einkaufen. Damit ist die Garantie gegeben,
dass nur zweiseitige Handelskäufe stattfinden. Es reichen demnach die Nettopreise.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Dieser Onlineshop richtet sich ausschließlich an Gewerbekunden. Denn sonst wäre die beschriebene Form der Registrierung nicht
notwendig. Aus diesem Grund darf das Unternehmen die Preise ohne Umsatzsteuer auszeichnen.
Welche Preisangabe nehmen Sie vor?