Der Kunde will wissen, was das Produkt kostet. Das ist in der Industrie bei einem zweiseitigen Handelskauf genauso wie im Handel, wo der
Kunde eine Privatperson ist. Damit es kein Durcheinander in der Preisauszeichnung gibt, schreibt der Gesetzgeber bestimmte
Preisangaben vor. Bruttopreis (inklusive UST) oder Nettopreis? Das ist im folgenden die Frage.
Die Firma Fridolin KG verkauft Kransysteme und Autokräne. Sie sollen die neue Preisliste für die bevorstehende Messe erstellen.
Ihre Antwort ist richtig.
Kransysteme werden wohl selten an Verbraucher verkauft. Es handelt sich um ein typisches zweiseitiges Handelsgeschäft. Daher werden
Nettopreise angegeben. Die Umsatzsteuer ist ja doch nur ein durchlaufender Posten.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Haben Sie als Verbraucher schon mal einen Autokran bestellt? Falls nicht, so liegt es wohl daran, dass diese Geschäfte typisch für B2B
sind, es sich also um einen zweiseitigen Handelskauf handelt.
Einen Versuch haben Sie noch.
Welche Preisangabe nehmen Sie vor?