Der Kunde will wissen, was das Produkt kostet. Das ist in der Industrie bei einem zweiseitigen Handelskauf genauso wie im Handel, wo der
Kunde eine Privatperson ist. Damit es kein Durcheinander in der Preisauszeichnung gibt, schreibt der Gesetzgeber bestimmte
Preisangaben vor. Bruttopreis (inklusive UST) oder Nettopreis? Das ist im folgenden die Frage.
Der Einzelhändler für Unterhaltungselektronik betreibt auch einen Online-Shop. Sie aktualisieren die homepage und die Preise.
Ihre Antwort ist richtig.
Ein Einzelhändler verkauft an Privatpersonen. Es ist also ein einseitiger Handelskauf und da kommen nur Bruttopreise in Frage. Das ist
ganz egal, ob die im Internet, im Teleshopping oder im Laden präsentiert werden.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Auch im Internet ist eine Preisauszeichnung mit Umsatzsteuer vorgeschrieben, wenn sich diese Seite an Verbraucher richtet.
Welche Preisangabe nehmen Sie vor?