Der Kunde will wissen, was das Produkt kostet. Das ist in der Industrie bei einem zweiseitigen Handelskauf genauso wie im Handel, wo der
Kunde eine Privatperson ist. Damit es kein Durcheinander in der Preisauszeichnung gibt, schreibt der Gesetzgeber bestimmte
Preisangaben vor. Bruttopreis (inklusive UST) oder Nettopreis? Das ist im folgenden die Frage.
Sie arbeiten bei einem Einzelhändler für Unterhaltungselektronik. Sie sollen das Schaufenster neu dekorieren und die entsprechenden Preise
vor die Ware stellen.
Ihre Antwort ist richtig.
Ein Einzelhändler verkauft an Privatpersonen. Es ist also ein einseitiger Handelskauf und da kommen nur Bruttopreise in Frage.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Das würde den Einzelhändler freuen, wenn er die Preise netto auszeichnen dürfte. Dann würden die ganzen Produkte viel preisgünstiger
erscheinen. Aber genau deswegen will das der Gesetztgeber nicht. Versuchen Sie es noch einmal.
Welche Preisangabe nehmen Sie vor?