Wer haftet eigentlich, wenn auf dem Transportweg die Ware beschädigt wird?
Haftung
Die Frage klingt so leicht, aber wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel.
Nach der Regel muss der Frachtführer dafür sorgen, die Ware in einwandfreiem Zustand abzuliefern. Damit haftet
der Frachtführer nach § 425 HGB für Schäden, die auf dem Transportweg entstanden sind. Es sei denn, dem
Absender oder Versender kann eine (Mit-)Schuld nachgewiesen werden.
Eventuelle Frachtschäden sind sofort zu dokumentieren und vom Fahrer zu bestätigen. Idealerweise eignet sich
hierfür der Frachtbrief, falls einer mitgeführt wird.