Hier und auf den folgenden Seiten erhalten Sie ein paar Begriffe aus dem Bereich Transportes und Haftung.
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Erklären Sie den Unterschied zwischen Güterkraftverkehr und Werkverkehr.
Güterkraftverkehr oder Werkverkehr
Von Güterverkehr ist die Rede, wenn der Transport von Gütern gewerblich und gegen Zahlung vorgenommen
wird. Dabei sind nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t gemeint. Diese Unternehmen benötigen
für den gewerblichen Transport eine Genehmigung nach dem Güterverkehrsgesetz (GüGK) oder eine
entsprechende Eu-Erlaubnis.
Wenn ein Unternehmen dagegen seine eigene Gütern mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitern
transportiert, ist von Werkverkehr die Rede. Dabei ist es gleichgültig, ob es um die Versorgung von
Niederlassungen oder auch den Transport zum bzw. vom Kunden oder Lieferanten geht. Für diese Transporte ist
keine Genehmigung notwendig