Stellen wir uns dem nächsten Problem.

Auf dem Weg gerät der LKW in einen Auffahrunfall. Aufgrund dessen platzt die gut gesicherte Verpackung eines Behälters auf und Flüssigkeit entweicht. Die Ware ist nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Eine Person wird durch ätzende Gase leicht verletzt.
Wer haftet? (§ 414 HGB)