Hier ist die nächste Frage.
Der LKW wurde ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei wurde die Ware vollkommen
zerstört. Wer haftet?
Wahrscheinlich der Unfallverursacher, eventuell der Versender.
Der Frachtführer ist aus dem Schneider. Er haftet nicht für Schäden aus Unfällen, für die der Fahrer nichts kann.
Wenn die Rechtslage eindeutig ist, wird wohl der Unfallverursacher in Haftung genommen werden können. Aber
falls auch das nicht eindeutig ist, ist es die Frage nach dem Gefahrübergang. Dann könnte letztendlich auch der
Versender haften.
Diese Antwort ist leider nicht richtig
Versuchen Sie es noch einmal oder schauen Sie im Gesetzt nach. § 412 HGB