Hier bietet es sich doch an, ein paar Fragen zum Thema Haftung zu stellen.
Offene Frachtschäden müssen sofort, in Anwesenheit des Fahrers reklamiert und dokumentiert werden. Aber wie
lange hat der Empfänger Zeit, versteckte Frachtschäden zu melden?
7 Tage!
Versteckte Frachtschäden müssen innerhalb von 7 Tagen bei Frachtführer angemeldet werden (§ 438 HGB).
Versteckte Mängel können sein, wenn die Ware trotz intakter Außenverpackung beschädigt ist oder wenn zum
Beispiel Nässe durch die Spalten der Palette in die Verpackung eingedrungen ist und so die Ware beschädigt
wurde.
Diese Antwort ist leider nicht richtig
Versuchen Sie es noch einmal oder schauen Sie im Gesetz nach. § 412 HGB