Hier bietet es sich doch an, ein paar Fragen zu den genannten Personen zu stellen.
Wer ist nach dem Gesetz (§ 412 HGB) für die Entladung der Ware verantwortlich?
Der Absender
Tatsächlich ist der Absender für die Entladung verantwortlich. Dieser kann die Verantwortung in Absprache an den
Kunden weiterleiten. Aber falls dieser nicht dazu in der Lage sein sollte, muss der Absender die Entladung
organisieren.
Diese Antwort ist leider nicht richtig
Versuchen Sie es noch einmal oder schauen Sie im Gesetzt nach. § 412 HGB