Im Grunde ist diese Aufgabe recht einfach, wenn man die Begriffe gut kennt. Der Unterschied zwischen den Lagerhaltungskosten und den Lagerkosten ist die Höhe der entgangenen Zinsen für das gebundene Kapital. Was jetzt vielleicht umständlich klingt, lässt sich wie folgt beschreiben.

Wenn das Unternehmen Stahlhuber die 1.795.880 Euro (durchschnittlicher Lagerwert) dauerhaft auf die Bank anlegen würde, dann bekäme das Unternehmen dafür 0,6 % Zinsen gut geschrieben. Das sind die Kosten für das gebundene Kapital. Die könnten Sie jetzt von den Lagerhaltungskosten abziehen und Sie hätten die reinen Lagerkosten. Aber es geht noch einfacher.

Da wir hier mit einem Lagerhaltungskostensatz (11,3 %) rechnen und den Bankzinssatz (0,6 %) haben, ziehen wir den Bankzinssatz vom Lagerhaltungskostensatz ab und erhalten so den Lagerkostensatz. Lagerkostensatz und Lagerhaltungskostensatz sind also keine Synonyme. Sie unterscheiden in der Höhe durch den Bankzinssatz.

In der Formelsammlung finden Sie folgende Formel: iL = iL1 + iL2

Die Legende lautet:

Mit weiter kommt der spannende Teil.