Im Grunde ist diese Aufgabe recht einfach, wenn man die Begriffe gut kennt. Der Unterschied zwischen den Lagerhaltungskosten und den
Lagerkosten ist die Höhe der entgangenen Zinsen für das gebundene Kapital. Was jetzt vielleicht umständlich klingt, lässt sich wie folgt
beschreiben.
Wenn das Unternehmen Stahlhuber die 1.795.880 Euro (durchschnittlicher Lagerwert) dauerhaft auf die Bank anlegen würde, dann bekäme das
Unternehmen dafür 0,6 % Zinsen gut geschrieben. Das sind die Kosten für das gebundene Kapital. Die könnten Sie jetzt von den
Lagerhaltungskosten abziehen und Sie hätten die reinen Lagerkosten. Aber es geht noch einfacher.
Da wir hier mit einem Lagerhaltungskostensatz (11,3 %) rechnen und den Bankzinssatz (0,6 %) haben, ziehen wir den Bankzinssatz vom
Lagerhaltungskostensatz ab und erhalten so den Lagerkostensatz. Lagerkostensatz und Lagerhaltungskostensatz sind also keine Synonyme. Sie
unterscheiden in der Höhe durch den Bankzinssatz.
In der Formelsammlung finden Sie folgende Formel: iL = iL1 + iL2
Die Legende lautet:
- iL = Lagerhaltungskostensatz
- iL1 = Bankzinssatz
- iL2 = Lagerkostensatz
Mit weiter kommt der spannende Teil.