Der nächste Begriff lautet 'SZR' bzw. Sonderziehungsrecht.
Auch hier bitte zuerst nachdenken und danach klicken.
SZR = Sonderziehungsrecht
Das Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt
wurde. Neben einer Vielzahl an Verwendungen wird mit dem SZR auch ein möglicher Transportschaden finanziell
geregelt.
Die Höhe des SZR im Vergleich zum Euro schwankt und wird vom IWF festgelegt. Ebenso ist die Höhe des SZR
als Schadensersatz unterschiedlich definiert. So gilt im internationalen Bereich der Kurs von 8,33 SZR je kg
Rohgewicht als Ersatz bei Verlust oder Beschädigung der Ware.