Der nächste Begriff lautet 'Freihandelszone'. Auch diesen Begriff kann man ableiten, falls Sie ihn nicht kennen
sollten.
Freihandelszone
Hierbei handelt es sich um Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten, untereinander keine Zölle zu
verlangen. Solche Abkommen kennt man auch von der Zollunion. Allerdings bleiben die Staaten anders als bei der
Zollunion untereinander handelspolitisch selbstbestimmt.