Bleiben wir beim Zoll. Der nächste Begriff lautet 'Zollfreigebiet'
Zollfreigebiet
Dies ist ein abgetrennter Bereich in einem Land, in dem Waren gelagert, umgeladen aber auch veredelt werden,
ohne dass ein Import stattfindet. Diese Gebiete werden auch Freihafen genannt (beim Seeschifftransport).
Somit kann eine Ware von einem Seeschiff auf ein anderes verladen werden, ohne dass zusätzliche Einfuhr- und
Zollgebühren fällig werden. Die Ware kann bis zur Umladung solange eingelagert werden. Just-in-Time im
Schiffsverkehr ist nur schwer realisierbar.