Hier und auf den folgenden Seiten erhalten Sie ein paar Begriffe aus der internationalen Logistik. Es sind Begriffe
die irgendetwas mit dem internationalen Lieferverkehr zu tun haben.
Versuchen Sie zunächst den Begriff zu erklären. Sobald Sie auf den Begriff klicken erhalten Sie unsere
Musterdefintion. Bitte denken Sie daran, dass unsere Definitionen nur Muster sind. Wir erheben keinen Anspruch
darauf, die einzig wahre und gültige Definition zu liefern.
Anschließend erfolgt das Button mit dem 'weiter'. Dann ein Klick und Sie sind beim nächsten Begriff.
Der erste Begriff lautet 'Transitverkehr'.
Transitverkehr oder auch Carnet TIR
Unter Transitverkehr versteht man den Verkehr durch ein Land, in dem der Transport weder be-, ent- oder
umgeladen wird. Das Transitland stellt lediglich die Straßen zur Verfügung, damit der Transport überhaupt statt
finden kann. So muss Ware aus Polen für Spanien zwingend durch Deutschland und Frankreich. Diese beiden
Ländern wären in diesem Beispiel die Transitländer.
Carnet TIR ist ein Zollverfahren welches die behördlichen Bedingungen für die Beförderung durch Transitländer
vereinfacht. Die Ware wird am Versandort durch den Zoll verplombt und erst am Bestimmungsort vom dortigen
Zoll entplombt. Solange die Zollplombe nicht beschädigt ist, war auch niemand an der Ware. So muss der Zoll am
Grenzübergang lediglich die unversehrte Plombe kontrollieren.