Der nächste Begriff lautet 'kombinierter Verkehr'.
Da die meisten Unternehmen mit diesem Begriff etwas zu tun haben, steigt auch eine entsprechende
Prüfungswahrscheinlichkeit.
Kombinierter Verkehr oder auch gebrochener Verkehr
Nicht immer kann die Ware non-stop zwischen Verladestelle und Bestimmungsort transportiert werden. Manchmal
muss sie umgeladen werden. Beispiele wären die rollende Landstraße, der Huckepackverkehr oder auch der
Seecontainer. Wenn also verschiedene Verkehrsträger mit einem Transport beschäftigt sind, redet man vom
kombinierten Verkehr.
Übrigens, wenn die Belieferung ohne Umladung und ohne Wechsel des Verkehrsträgers erfolgt, dann redet man
von einem ungebrochenen Verkehr.