Schuh Stahlhuber ist ein familengeführtes Einzelhandelsunternehmen.
Herr Stahlhuber möchte seinen Kunden etwas Besonderes anbieten. Er möchte das Angebot der Schuhmanufaktur Klein, die Schuhe nach seinem
Design auch in kleinen Mengen produziert, sofort annehmen. Allerdings will er über Details des Designs noch nachdenken und daher die
Schuhmesse in zwei Monaten abwarten.
Aufgabe: Unterbreiten Sie Herrn Krämer begründend einen Vorschlag für eine Vertragsform, mit der er dieses Problem gelöst bekommt.
Ihre Antwort ist richtig.
Es handelt sich um einen Spezifikations- oder auch Bestimmungskauf. Jede andere Alternative wurde in der Klausur als falsch bewertet.
Die klaren Hinweise für diese Vertragsart:
- es wird sofort ein Kaufvertrag geschlossen. Von einem Rücktrittsrecht ist nicht die Rede, daher ist es ausgeschlossen.
- Das genaue Design, wird zu einem späteren, kalendarisch bestimmbaren Termin festgelegt.
Ein Kauf auf Abruf ist es nicht.
Es ist weder von einer Gesamtmenge die Rede noch von einer Laufzeit. Dies wären zwei Indikatoren, die für einen Kauf auf Abruf wichtig sind
Ein Kauf auf Probe ist es nicht.
Das haben in der Klausur recht viele angenommen. Aber bei einem Kauf auf Probe gibt es für den Kunden ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen.
Davon ist hier nicht die Rede. Außerdem würde eine kleine Manufaktur so einen Vertrag kaum abschließen, denn dann blieben die auf die
Sonderanfertigungen im schlimmsten Fall sitzen.
Ein Werkvertrag ist es nicht.
Bei einem Werkvertrag geht es immer um die Erbringung einer Dienstleistung. Der Vertragspartner schuldet den Erfolg (anders als beim
Dienstleistungsvertrag). Hier geht es aber um den Kauf von Produkten und nicht um Dienstleistungen.
Ein Sukzessivliefervertrag oder -kaufvertrag ist es nicht.
Bei einem Sukzessivliefervertrag handelt es sich um einen Abrufauftrag, bei dem die Liefermengen und Liefertermine bereits bei
Vertragsabschluss festgelegt werden. Aber diese Erfordernis geht aus dem Fallbeispiel nicht hervor.
Ein Fixkauf ist es nicht.
Es ist zwar richtig und wichtig, bei diesem Vertrag einen Fixtermin zu vereinbaren, aber der hat nicht unbedingt etwas mit der Lieferzeit zu tun. Der
Liefertermin ist nicht zwingend fixiert.
Ein Zweckkauf ist es nicht.
Der Liefertermin ist für den Lieferanten nicht zwingend aus dem Verwendungszweck ableitbar. Dies ist aber bei einem Zweckkauf die Bedingung.
Ferner dient der Zweckkauf nur dazu, falls der Kunde es vergessen haben sollte, einen wichtigen Liefertermin zu benennen. Absichtliches
Vergessen macht im Geschäftsleben aber keinen Sinn sondern nur Ärger.