Schuh Stahlhuber ist ein familengeführtes Einzelhandelsunternehmen.
Herr Stahlhuber möchte seinen Kunden etwas Besonderes anbieten. Er möchte das Angebot der Schuhmanufaktur Klein, die Schuhe nach seinem
Design auch in kleinen Mengen produziert, sofort annehmen. Allerdings will er über Details des Designs noch nachdenken und daher die
Schuhmesse in zwei Monaten abwarten.
Aufgabe: Sie formulieren einen Spezifikationskaufvertrag. Was muss in diesem Vertrag auf jeden Fall enthalten sein?
Ihre Antwort ist richtig.
In einem Spezifikationskaufvertrag ist zwingend ein kalendarisch bestimmbarer Termin festzulegen. In der Klausur war eine Vertragsklausel
gefordert. Daran haben einige zu knacken gehabt. Dabei hätte sie so lauten können:
Zum Beispiel: "Das Schuhhaus Stahlhuber verpflichtet sich, das genaue Design bis spätens nach Ablauf der Schuhmesse X (Anmerkung: die ja in
zwei Monaten läuft), spätestens bis zum 30.03.XX (Anmerkung: hier war ein Beispieldatum gefragt) freizugeben."
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Rücktrittsrecht könnte zwar vereinbart werden, aber damit wäre in diesem Fall niemandem geholfen. Wenn nur das Schuhhaus Stahlhuber vom
Vertrag zurück treten dürfte, wäre Herr Stahlhuber zwar schön aus der Verantwortung, aber der Inhaber der Manufaktur sollte dann dringend eine
Weiterbildung besuchen. So eine Klausel kann für eine Manufaktur wie hier beschrieben ruinös sein.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Davon ist hier nicht die Rede. Hier steht etwas von einer geringen Stückzahl, aber sie ist nicht exakt benannt.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Die AGB's müssen nicht zwingend, aber sie dürfen erwähnt werden. Wenn die AGB's fehlen, zieht ohnehin das BGB bzw. das HGB.