Bestimmen Sie, um welchen Vertrag es sich bei dem nachfolgenden Fall handelt.
Ein Händler kauft Silvesterböller, hat aber vergessen, einen Liefertermin anzugeben.
Ihre Antwort ist richtig.
Es handelt sich um einen Zweckkauf. Falls der Lieferant den Liefertermin durch den Verwendungszweck eindeutig ableiten kann, muss er
entsprechend pünktlich liefern, damit der Kunde die Ware auch zweckgemäß verwenden bzw. verkaufen kann. Bei Silvesterböller ist das eindeutig
gegeben. Am Neujahrstag kann der Händler nichts mehr mit der Ware anfangen.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Fixkauf liegt hier nicht vor, denn der genaue Liefertermin ist unbekannt. Versuchen Sie es doch noch einmal.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Terminkauf liegt hier nicht vor, denn genau den hat ja der Händler vergessen - den Termin. Versuchen Sie es doch noch einmal.