Bestimmen Sie, welche der nachfolgenden Antworten zutreffend ist.
Die Firma Fridolin KG will importierte Artikel in die eigenen Kartons umpacken. Zu diesem Zweck schließt das
Unternehmen einen Vertrag mit einem Verpackungsunternehmen. Friedolin KG liefert sowohl die Ware als auch
die Kartons.
Ihre Antwort ist richtig.
Es handelt sich um einen Werkvertrag, da eine klare Leistung definiert ist und die Fridolin KG Anspruch auf Erfolg hat. Klicken Sie auf 'weiter'.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Dienstleistungsvertrag ist es nicht, auch wenn man das glauben möchte. Der Kunde hat hier Anspruch auf Erfolg und das hätte er bei einem
Dienstleistungsvertrag nicht. Versuchen Sie es doch noch einmal.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Werkliefervertrag ist es nicht, denn das Verpackungsunternehmen verkauft ausschließlich die Leistung aber keine Ware. Versuchen Sie es
noch einmal.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Ein Dienstleistungsliefervertrag ist es nicht, denn den gibt es gar nicht. Versuchen Sie es doch noch einmal.