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Die Höhe eines zu berechnenden Schadensersatzes ist bei diesem Vertrag sogar gesetzlich geregelt.
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Beim Zahlungsverzug schreibt § 288 BGB die Höhe der zu berechnenden Zinsen vor. Entweder kann der Gläubiger seinen Zinsverlust beweisen
oder es tritt folgende Regelung ein: Basiszins der EZB zzgl. 9% bei Geschäftsleuten bzw. 5% bei Privatkunden. Ganz schön heftig, oder? Mit
'weiter' kommt die nächste Frage.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Der Gesetzgeber regelt hier nur den Ablauf, aber sagt nichts konkretes über die Schadenshöhe. Versuchen Sie es noch einmal.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Beim Lieferverzug nennt der Gesetzgeber nur die Regeln für die Schadensersatzberechnung aber nicht seine Höhe. Versuchen Sie es noch
einmal.
Ihre Antwort ist leider nicht richtig.
Der Gesetzgeber regelt hier nur den Ablauf, aber sagt nichts konkretes über die Schadenshöhe. Versuchen Sie es doch noch einmal.