Das Kupfer ist also um 10% teurer geworden. Allerdings können wir nicht den Vertragspreis um diese 10% anheben, da der Kupferanteil nur zu
60% den Verkaufspreis ausmacht. Der Rest wird Lohn, Energie und Fixkosten sein.
Zur Erinnerung noch einmal die Aufgabe: "Sie haben mit dem Installateur Großhandel Michael Rohr KG einen Abrufauftrag für das Kupferrohr 1550
abgeschlossen. Aufgrund der schwankenden Rohstoffpreise haben Sie im Vertrag eine Preisgleitklausel aufgenommen. Der ursprüngliche
Vertragspreis für diese Ware beträgt 180 Euro / 50 m Ring. Der Kupferpreis betrug bei Vertragsabschluss 5.400 Euro / t. Der Kupferpreis macht
60 % des Gesamtpreises aus.
Nun benötigen Sie wieder neue Ware. Der aktuelle Kupferpreis liegt bei 5.940 Euro / t. Berechnen Sie den aktuellen Verkaufspreis für einen Ring
Kupferrohr 1550."
Berechnen Sie die relative (prozentuale) Preiserhöhung.
(also um wieviel Prozent darf der Verkaufspreis nun
tatsächlich angehoben werden?)
Leider ist Ihr Ergebnis nicht richtig. Aber das ist kein Beinbruch.
Das Kupfer wird um 10% teurer. Der Kupferanteil im Verkaufspreis macht aber nur 60% aus. Daher müssen Sie die 10% von den
60 (Prozent) berechnen. Das ist dann die relative Preissteigerung.
Anders ausgedrückt: Der (alte) Verkaufspreis von 180 Euro besteht zu 60% aus dem Kupferpreis. Also sind 108 Euro (180 x 60%)
der Kupferanteil vom Verkaufspreis. Dieser Anteil wird jetzt um 10% teurer (also um 10,80). Wenn nun 180 Euro = 100% ist, wieviel
ist dann 10,80 Euro?